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Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Schöneberg
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Schöneberg
- John-F.-Kennedy-Platz - , 10825 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7021
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
-
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
- S-Bahn
-
- Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Min. Fußweg
- U-Bahn
-
- Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Es ist ein Fototerminal am Standort vorhanden.
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:
Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:
Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Die Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
- Ihr alter Pass ist vollständig.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate.
- Sie haben Deutschland nicht länger als sechs Monate durchgehend verlassen.
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. -
Ihre Aufenthaltserlaubnis
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
- Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
-
1 aktuelles biometrisches Passbild
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 67,00 Euro: Volljährige
- 33,50 Euro: Minderjährige
- 22,80 Euro: Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 AufenthG;
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG;
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG;
- wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch
genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren alten Pass mit der Aufenthaltserlaubnis noch;
- Die Aufenthaltserlaubnis wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate;
- Sie haben Deutschland nicht länger als 6 Monate durchgehend verlassen;