Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Jugendamt Treptow-Köpenick - wirtschaftliche Jugendhilfe
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Jugendamt Treptow-Köpenick - wirtschaftliche Jugendhilfe
- Hans-Schmidt-Str. 10 , 12489 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 902975131
- E-Mail: JugFDGS@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Homepage-Link im Kontakt-Bereich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- 162, 163, 164
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S-Bahn
- Adlershof: S45, S46, S8, S85, S9
-
Tram
- 60, 61
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Mehrbedarfe, beispielsweise: für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, für kostenaufwendige Ernährung, für eine dezentrale Warmwasserversorgung
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise: Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
Voraussetzungen
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Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
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Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
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Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.