Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales - Müllerstraße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Amt für Soziales - Müllerstraße
- Müllerstraße 146 , 13353 Berlin
- Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
- Tel.: (030) 9018-43690, -43691, -43694, -43695
- Fax: (030) 9018488-43690, -43691, -43694, -43695
- E-Mail: sozialamt@ba-mitte.berlin.de
Ansprechpartner
Hinweise zu Öffnungszeiten
Eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite des Sozialamtes: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/artikel.1554707.php
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Leopoldplatz
- U6
- U9
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U Seestr.
- U6
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U Leopoldplatz
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Bus
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Rathaus Wedding
- 120
- N6
- N20
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U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N6
- N20
- N9
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U Seestr./Brüsseler Str.
- 120
- N6
- N20
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Rathaus Wedding
-
Tram
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U Seestr.
- 50
- M13
-
U Seestr.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
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Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) -
Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
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Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.