Beglaubigung von Kopien am Standort Bürgeramt Blaschkoallee
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Blaschkoallee
- Blaschkoallee 32 , 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239-1369
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
Riesestr.
- 170
-
U Blaschkoallee
- 170
-
Buschkrug
- 170
- 171
- N7
-
Riesestr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Haus 5ACHTUNG: Im Zuge der neuen Radverkehrsinfrastruktur entfallen die vorhandenen Parkplätze am Straßenrand.
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Kopien
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
- Das Original stammt von einer Behörde.
- Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
- In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer (unter "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben (unter "Weiterführende Informationen").
- Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. -
Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
- Auszüge aus dem Grundbuch,
- Auszüge aus dem Handelsregister,
- Auszüge aus dem Vereinsregister,
- Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
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Das Original ist unverändert
Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“) -
Das Original ist vollständig
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit. -
ggf. Beauftragung einer anderen Person
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Original
- Kopie
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ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.
Gebühren
5,00 Euro je Seite
Die Gebühren können höher sein, falls Original und die Kopie schwierig miteinander zu vergleichen sind, zum Beispiel bei technischen Zeichnungen oder bei chemischen Formeln.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.