Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen am Standort Bürgeramt Pankow
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Pankow
- Breite Str. 24A - 26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2576
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Die Pankower Bürgerämter bleiben vom 17. Dezember 2025 bis zum 19. Dezember 2025 aufgrund von Fortbildungsschulungen ganztägig geschlossen. Dies betrifft alle vier Standorte: Buch, Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee.
Die Dokumentenausgaben der Bürgerämter sind am 17. Dezember und 18. Dezember geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) auch an diesen beiden Tagen möglich ist.
Die Dokumentenausgaben der Bürgerämter sind am 17. Dezember und 18. Dezember geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) auch an diesen beiden Tagen möglich ist.
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.
Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?
In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.
Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:
- Sie kurzfristig verreisen müssen
Wichtig:
☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.
☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.
☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).
- Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verlust erfolgt grundsätzlich im Umfang der Berechtigungen, die zum Zeitpunkt des Entzuges bestanden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die beantragten Fahrerlaubnisklassen erforderlichen Nachweise erbracht werden und keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Ein Antrag auf Neuerteilung (nach Entzug) kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Neuerteilungen der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Ein Antrag auf Neuerteilung (nach Entzug) kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Neuerteilungen der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Die persönliche Vorsprache (mit Termin) ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
Augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 222,60 Euro
- 35,00 Euro: Ausstellung eines FQN zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und den Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.