Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bürgeramt Hohenzollerndamm
- Hohenzollerndamm 177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-16211
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
-
09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Mittwoch
-
08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
-
08:00-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10:00 bis 13:00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Hohenzollerndamm bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10:00 bis 13:00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Das Bürgeramt Hohenzollerndamm bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Hohenzollerndamm
- S25
- S46
- S41
- S42
-
S Hohenzollerndamm
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
biometrische LichtbilderBitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind. Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.
Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.
- Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- In der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verlust erfolgt grundsätzlich im Umfang der Berechtigungen, die zum Zeitpunkt des Entzuges bestanden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die beantragten Fahrerlaubnisklassen erforderlichen Nachweise erbracht werden und keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Ein Antrag auf Neuerteilung (nach Entzug) kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Neuerteilungen der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Ein Antrag auf Neuerteilung (nach Entzug) kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Neuerteilungen der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Die persönliche Vorsprache (mit Termin) ist erforderlich
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. - falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
-
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
Augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 222,60 Euro
- 35,00 Euro: Ausstellung eines FQN zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und den Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.