Fahrerlaubnis verlängern am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      11:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!

Hinweis für Terminkunden

Für ein Anliegen im Flüchtlingsbürgeramt ist ein Termin zu buchen. Dieser kann vor ort am Infotresen (Raum 43), telefonisch unter der Service-Nummer 115 (Bürgertelefon) und über das Internet gebucht werden.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin

Zuständigkeit:
  • Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
  • Sammelanmeldung und Sammelabmeldung für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.

Die örtliche Zuständigkeit des Flüchtlingsbürgeramtes bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
  • wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
  • eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.

Statusgewandelte mit Asylanerkennung gehen in die Zuständigkeit der normalen Bürgerämter über und können das Bürgeramt für die Erledigung ihrer Angelegenheiten frei wählen.

Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.

Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.

Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen

Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „Bethania Diakonie“ vor Ort entsprechende Hilfe an.

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
  • Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
  • Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Hilfe benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis verlängern

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Verlängerung der Fahrerlaubnis
Etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen.
    Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
    Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 7 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht mehr als 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragt werden kann.
    Soll schon vorher die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Weiterbildung) eingetragen werden, ist der Umtausch des Führerscheins zu beantragen. Siehe auch Abschnitt "Weiterführende Informationen".
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Führerschein
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr
  • Funktions- und Leistungstest
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. wenn das 50. Lebensjahr überschritten wird.
  • Führungszeugnis
    Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann online beantragt werden oder in einem Bürgeramt, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • ggf. Nachweis über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer/innen
    Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse C oder D und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Gebühren

  • 45,10 Euro: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • 35,00 Euro: Für die Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

  • Es wird empfohlen, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der D-Klassen bei einem Berliner Bürgeramt zu beantragen, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.