Fahrerlaubnis verlängern am Standort Bürgeramt Rathaus Reinickendorf

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.30 Uhr nur mit Termin
  • Dienstag

      10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
  • Mittwoch

      07.30-14.00 Uhr nur mit Termin
  • Donnerstag

      10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr nur mit Termin

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage eines Papierfotos zwingend notwendig.

Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst dass zu beglaubigende Dokument mehr als 20 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

„Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Rathaus-Information- bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.“

Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

Warteraum
Sie finden unseren Warteraum im Raum 2.

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis verlängern

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Verlängerung der Fahrerlaubnis
Etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen.
    Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
    Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 7 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht mehr als 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragt werden kann.
    Soll schon vorher die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Weiterbildung) eingetragen werden, ist der Umtausch des Führerscheins zu beantragen. Siehe auch Abschnitt "Weiterführende Informationen".
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Führerschein
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr
  • Funktions- und Leistungstest
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. wenn das 50. Lebensjahr überschritten wird.
  • Führungszeugnis
    Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann online beantragt werden oder in einem Bürgeramt, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • ggf. Nachweis über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer/innen
    Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse C oder D und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Gebühren

  • 45,10 Euro: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • 35,00 Euro: Für die Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

  • Es wird empfohlen, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der D-Klassen bei einem Berliner Bürgeramt zu beantragen, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.