Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie!

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum Raum 39-40, Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 101, 123, 245, M 27
S-Bahn
  • Bellevue
U-Bahn
  • U Turmstraße U9

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

  • Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.

  • Am Standort Rathaus Tiergarten kann nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN bezahlt werden (keine Barzahlung) !

  • Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung des gewünschten Personaldokumentes -Personalausweis und/oder Reisepass- (idealerweise 15 Minuten vorher).
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.

BITTE BEACHTEN SIE: Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen

Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.

Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").

Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Mindestalter
    Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des vorhandenen Führerscheins
    Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
    Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz.
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
  • augenärztliche Untersuchung
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • ärztliche Untersuchung
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Unterweisungen über die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
  • ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
    Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse C und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Gebühren

  • 49,00 Euro
In dieser Gebührenangabe sind die Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten.

Erweiterung eines FQN
  • 32,50 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

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