Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Spandau: X33, M32, M37, M45, 130, 134, 135, 136, 236, 237, 337, 638, 639, 671
- Sbahn
-
- Spandau: S5
- Ubahn
-
- Rathaus Spandau: U7
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.7km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.6km
U Altstadt Spandau
- U7
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 135
- 237
- 638
- M32
- 134
- 136
- M36
- N30
- N34
- M45
- 337
- 671
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
- 137
- M37
-
0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- M32
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
-
0.3km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE2
- RE6
- RE8
- RB21
- RE4
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Main residence in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse C und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 49,00 Euro
Erweiterung eines FQN
- 32,50 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
- Foto-Mustertafel
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.