Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen am Standort Bürgeramt Wasserstadt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Wasserstadt
- Hugo-Cassirer-Str. 48 , 13587 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-8420
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
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09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin) -
Donnerstag
-
07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Ashdodstr.
- 139
- N39
-
Hugo-Cassirer-Str.
- M36
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Spandauer-See-Brücke
- M36
-
Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- N39
- M36
-
Mertensstr./Goltzstr.
- 139
- N39
-
Ashdodstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDie Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
- An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.
- An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. -
Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse C und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 50,41 Euro
Erweiterung eines FQN
- 35,00 Euro: Erweiterung eines FQN zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
- Aktuelle Bearbeitungsstände (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.