Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen am Standort Bürgeramt Tempelhof

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bis auf Weiteres gelten im Bezirk Notdienstregelungen.
Wir sichern dennoch die Bearbeitung von dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen sowie die Abholung von Dokumenten an allen drei Bürgeramtsstandorten zu.
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstr. 6, 12307 Berlin
Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
Termine
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
online - https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
oder 115
buergeramt@ba-ts.berlin.de.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
vor Ort
Vor Ort bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen und Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass analog der Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsläden eine Pflicht besteht, eine Maske oder Nasen-Mundbedeckung zu tragen.
Aktuell werden außerdem immer nur ca. 10 Personen in den Wartebereich ein gelassen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft - immer zu Ihrem Termin.
Für die Wartezeit vor dem Bürgeramt achten Sie bitte auf einen Sicherheitsabstand zu den anderen Wartenden.
Wir bitten Sie die Gebühren ausschließlich unbar (mittels EC-Karte) zu entrichten.
Für Ihr Verständnis und Unterstützung vielen Dank. Bleiben Sie gesund.
Ihre Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
1. Bewohnerparkausweis
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Meldebescheinigung
5. Gewerbezentralregisterauszug
6. Führungszeugnis
7. Melderegisterauskünfte
8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
10. Befreiung von der Ausweispflicht
11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Für die Anträge unter 1-10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Für die Anträge unter 4- 7 außerdem:
• Nachweis der Zahlung der Gebühr (z.B. Kontoauszug)
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist unter:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
1. Bewohnerparkausweis
2. Melderegisterauskunft
3. Führungszeugnis
4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: https://service.berlin.de/ - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
____________________________________________________________________________________
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. In unseren Bürgerämtern erhalten Sie am Infobereich für die Dienstleistungen, die keinen Termin erfordern, eine Nummer.
- Erstantrag und Verlängerung von berlinpässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen. Bitte fragen Sie am Empfangstresen nach.
Dokumentenabholer und Berlinpasskunden benötigen keinen Termin. Bitte melden Sie sich am Empfangstresen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ein Fotogeschäft ist fußläufig zu erreichen (ca. 3 Minuten, neben der Postbank).
Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
-
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
-
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
-
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ finden keine Anerkennung. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
Gebühren
- 49,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
- Foto-Mustertafel
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Tempelhof
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.
Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).
Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.
Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.
Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Alt-Tempelhof: U6
U-Bahn Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Bus Rathaus Tempelhof: 184
Bus Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)