Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis am Standort Bürgerbüro Falkenhagener Feld

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Falkenhagener Feld
- Westerwaldstr. 13, 13589 Berlin
-
PostanschriftHugo-Cassirer-Str. 48, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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geschlossen
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Dienstag
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geschlossen
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Mittwoch
-
geschlossen
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Donnerstag
-
geschlossen
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Freitag
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geschlossen
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
- 130
- 137
- M37
- N30
- X37
-
0.3km
Friedhof In den Kisseln
- 134
-
0.3km
Mülheimer Str.
- 137
- M37
-
0.4km
Frankenwaldstr.
- 134
-
0.5km
Berlin, Pionierstr./Zeppelinstr.
- 130
- 134
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
- Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.
- Bis zum 19.07.2020 im Bürgerbüro Falkenhagener Feld beantragte Dokumente sind nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten abzuholen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei)
Voraussetzungen
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto. - Dienstführerschein
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ggf. zivilen Führerschein
- Wenn durch die Umschreibung die allgemeine Fahrerlaubnis erweitert wird.
- Sollten Sie zwischenzeitlich aus dem Dienst ausgetreten sein, ist bei Antragstellung eine Bescheinigung über den Verbleib der Dienstfahrerlaubnis beizufügen.
Gebühren
36,30 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.