Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Mobiles Bürgeramt

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SEIT 2. MAI: PASSFOTOS DIREKT HIER

Am 01. Mai 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder für hoheitliche Identitätsdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Das bedeutet, dass Sie seit 02.05.2025 für die Beantragung von Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel benötigte Passbilder direkt im Bürgeramt erstellen lassen können. Ein Lichtbild kostet zusätzlich pro Antrag bundeseinheitlich 6,00 Euro.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine mobilbasierte Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
    • Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
    • Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
  • Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
    • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    zusätzlich für D-Klassen (Bus):
    • Funktions- und Leistungstest
    • Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
    Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen finden Sie unten als Link.

    • ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)

Gebühren

  • 37,50 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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