Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee
- Alt-Heiligensee 39 , 13503 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-5163
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00 Uhr - 12.00 Uhr nur Termine
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Sprechzeiten entfallen zu folgende Zeiten:
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024
Hinweis für Terminkunden
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Berlin, Alt-Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
-
Dorfaue Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
-
Heiligenseestr./Hennigsdorfer Str.
- 124
- 133
- N22
-
Sandhauser Brücke
- 324
- N22
-
Wesselburer Weg
- 133
- N22
-
Schönbaumer Weg
- 124
-
Nieder Neuendorf, Havelpromenade
- X36
-
Nieder Neuendorf, Zur Baumschule
- X36
-
Strandbad Heiligensee
- 324
- N22
-
Nieder Neuendorf, Bahnhofstr.
- X36
-
Berlin, Alt-Heiligensee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
- Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
- Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
-
Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Funktions- und Leistungstest
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
- ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)
Gebühren
- 37,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus EU-/EWR-Ländern (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Aktuelle Bearbeitungsstände (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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