Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt Weißensee

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Weißensee
- Berliner Allee 252 - 260 , 13088 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-7843
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Rathaus Weißensee
- X54
- 255
- 259
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 156
- N50
- 255
- 259
-
Rathaus Weißensee
-
Tram
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
-
Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.
Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?
In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.
Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:
- Sie kurzfristig verreisen müssen
Wichtig:
☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.
☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.
☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).
- Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
- Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
- Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
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Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Funktions- und Leistungstest
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
- ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)
Gebühren
- 37,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus EU-/EWR-Ländern (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Aktuelle Bearbeitungsstände (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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