Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt Sonnenallee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!

Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 geschlossen!

Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:

Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107

am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden! Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden

Sie unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/


Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen


Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html

Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.

Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang Wildenbruchstr. 1

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
    • Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
    • Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
  • Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
    • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    zusätzlich für D-Klassen (Bus):
    • Funktions- und Leistungstest
    • Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
    Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen finden Sie unten als Link.

    • ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)

Gebühren

  • 36,30 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.