Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
-
S+U Frankfurter Allee
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U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
- U5
- S41
- S42
-
Möllendorffstr./Storkower Str.
- S41
- S42
- 240
- N50
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
S+U Frankfurter Allee
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Tram
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
-
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
Scheffelstr.
- 21
- M10
-
Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten:In unseren Bürgerämtern ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen.
Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
- Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
- Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
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Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Funktions- und Leistungstest
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
- ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)
Gebühren
- 37,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus EU-/EWR-Ländern (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Aktuelle Bearbeitungsstände (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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