Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt Tempelhof

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wir bemühen uns stetig, unser Terminangebot auszuweiten, um Ihre Anliegen noch effizienter zu bearbeiten.

Dafür werden wir testweise unsere personellen Kapazitäten vom Tresen nutzen. Der Tresen wird in seiner jetzigen Form zeitnah nicht mehr vorhanden sein.

Einen separaten Raum für die Ausgabe von Dokumenten gibt es selbstverständlich weiterhin und die Abholung ist ohne Termin möglich.

Wir bitte um Ihr Verständnis.

Ihre Mitarbeitenden am Standort Tempelhof/ Schöneberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.

Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).

Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.

Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.

Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.

Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
S-Bahn
  • S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn
  • Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
    • Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
    • Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
  • Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
    • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    zusätzlich für D-Klassen (Bus):
    • Funktions- und Leistungstest
    • Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
    Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen finden Sie unten als Link.

    • ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)

Gebühren

  • 36,30 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.