Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt 4 (Alt- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeiten die Bürgerämter derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen in den Wartebereich (immer zu Ihrem Termin) eingelassen werden kann, um die Abstandsregelungen sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende weitere Regelungen:
1. Die Bearbeitung von Anliegen erfolgt nur mit Termin Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
2. Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Terminangebot auch weiterhin eingeschränkt ist.
3. Notfallkunden und –kundinnen wenden sich bitte telefonisch an folgende Notfall-Hotlinenummern:
• (030) 90296 7803
• (030) 90296 7804.
Die Mitarbeitenden sind montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Als Notfallkunden und -kundinnen gelten diejenigen, die nach einem Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen möchten, oder Kunden, die für eine bevorstehende Reise zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen benötigen. Voraussetzung dabei ist, dass vor dem Reiseantritt (berlinweit) kein freier Termin buchbar ist und zum Termin die entsprechenden Reiseunterlagen vorgelegt werden.
4. Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- 1. Meldebescheinigung
- 2. Wegzug ins Ausland
- 3. Abmeldung einer Nebenwohnung
- 4. Führungszeugnis
- 5. Gewerbezentralregisterauszug
- 6. Melderegisterauskünfte
- 7. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- 8. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- 9. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
- 10. Befreiung von der Ausweispflicht.
Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
5. Informationen zum berlinpass
Lichtenbergerinnen und Lichtenberger, die beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und deren Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung) können einen neuen berlinpass beantragen.
Alle anderen leistungsbeziehenden Personen nutzen weiterhin das Berlin-Ticket S in Verbindung mit ihrem abgelaufenen berlinpass oder dem vor März 2021 ausgestellten Bewilligungsbescheid, solange bis sie in 2021 einen neuen Bescheid erhalten.
Wegen der derzeit einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen in den Bürgerämtern sind berlinpass-Anträge der Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner ausschließlich schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Bürgerdienste – Kennwort: berlinpass - ,10360 Berlin, zu senden.
Nähere Informationen finden Sie online unter
Die Bürgerämter sind per E-Mail E-Mail erreichbar.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland benötigen, finden Sie einen Link bei "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
- Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
- Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
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Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Funktions- und Leistungstest
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
- ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)
Gebühren
- 36,30 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus EU-/EWR-Ländern
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Bürgeramt 4 (Alt- Hohenschönhausen)
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Berlin, Leuenberger Str.
- 294
-
0.3km
Berlin, Konrad-Wolf-Str.
- 256
- 294
- N56
-
0.1km
Berlin, Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Berlin, Oberseestr.
- M5
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
0.5km
Berlin, Degnerstr./Suermondtstr.
- 27
- M17
-
0.2km
Berlin, Oberseestr.