Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift beantragen

Diese Dienstleistung benötigen Sie nur, wenn Sie nicht (mehr) in Berlin wohnen, aber Ihr Führerschein ursprünglich in Berlin ausgestellt wurde.

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift wenn,
  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
und
  • Sie Ihren Wohnsitz von Berlin in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt haben und
  • Ihr Papierführerschein zuvor in Berlin ausgestellt wurde.
Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben (EU oder EWR), wird Ihnen die Karteikartenabschrift an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Beispiel
Ihr alter Papierführerschein wurde in Berlin ausgestellt und soll im Rahmen des Pflichtumtausches erneuert werden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin nicht mehr für Sie zuständig. Die für Sie zuständige Behörde in Leipzig kann Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen, benötigt aber dazu eine Karteikartenabschrift. Diese können Sie oder die Behörde in Berlin anfordern.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Ihr Papierführerschein wurde in Berlin ausgestellt
  • Sie haben Ihren Wohnsitz von Berlin in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegt

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Karteikartenabschrift
    (unter "Online-Abwicklung")
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit.
    • Sie können auch einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich per Post oder eMail stellen.
    • Hinweis für Berliner/innen, deren Führerschein in Berlin ausgestellt wurde: Für die Verlustmeldung oder den Umtausch eines Führerscheins, gibt es separate Dienstleistungen. Dafür benötigen Sie keine Karteikartenabschrift.
  • Angaben zur Person, der der Führerschein gehört
    Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und vorherige Anschrift
  • Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
  • Legitimationsnachweis
    Kopie Ihres Führerscheins oder Ihres Personalausweises
  • Adresse der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
    Fahrerlaubnisbehörde Ihres derzeitigen Wohnsitzes

Gebühren

keine