Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen am Standort Bürgeramt Zehlendorf - Vorzugstermine

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlungsmöglichkeiten

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
  • S-Bahn

    • S Zehlendorf: S1

Sonstige Hinweise zum Standort

Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.

Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden.
  • Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
  • Personalausweis oder Pass
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

Gebühren

  • 42,50 Euro: Ersatzführerschein
  • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
  • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.)
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

48 Stunden (zwei Arbeitstage): Expressherstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Ersatzführerschein
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
  • vorläufiger Führerschein
  • Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren (siehe "Weiterführende Informationen").