Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen am Standort Bürgeramt Weißensee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die Pankower Bürgerämter sind am Donnerstag, dem 30. April 2026 abweichend von den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Statt der üblichen Öffnungszeit von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, stehen die Bürgerämter an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Die bezirklichen Auslegungsstellen für Volksbegehren sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Das Bürgeramt Weißensee bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:

  • Meldebescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Gewerbezentralregisterauskünfte
  • PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
  • Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
  • Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

☑ Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

☑ Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

☑ Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

☑ Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.

☑ Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden.
  • Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
  • Personalausweis oder Pass
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

Gebühren

  • 42,50 Euro: Ersatzführerschein
  • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
  • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.)
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

48 Stunden (zwei Arbeitstage): Expressherstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Ersatzführerschein
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
  • vorläufiger Führerschein
  • Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren (siehe "Weiterführende Informationen").