Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Neukölln
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Rathaus Neukölln
- Donaustr. 29 , 12043 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90239-3320
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
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U-Bahn
- U Rathaus Neukölln: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit Ihr Lichtbild für einen Pass, Ausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Lichtbilder für Führerscheinangelegenheiten können nicht digital erstellt werden und müssen vom Antragstellenden zum Termin mitgebracht werden.
Am Standort kann bar, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden. - Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
- Personalausweis oder Pass
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1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. -
ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
- Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
- Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
Sachgebiet IV C 21
Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin
Gebühren
- 42,50 Euro: Ersatzführerschein
- 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
- 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
- 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.)
- 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
48 Stunden (zwei Arbeitstage): Expressherstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Ersatzführerschein
- Expressherstellung des Ersatzführerscheins
- Expressherstellung des Ersatzführerscheins
- vorläufiger Führerschein
- Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren (siehe "Weiterführende Informationen").