Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen am Standort Bürgerbüro Kladow

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

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  • Dienstag

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  • Mittwoch

      09:00 Uhr - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:30 Uhr - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      geschlossen
  • Freitag

      geschlossen

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Wir bitten Die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgerbüro Kladow befindet sich in einem Nebengebäude des Nakla (Kinder -, Jugend- und Familienzentrum Kladow).
Abholung von Dokumenten
  • Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen im Bürgeramt Rathaus Spandau. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.


  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden.
  • Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
  • Personalausweis oder Pass
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

Gebühren

  • 42,50 Euro: Ersatzführerschein
  • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
  • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.)
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

48 Stunden (zwei Arbeitstage): Expressherstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Ersatzführerschein
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
  • vorläufiger Führerschein
  • Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren (siehe "Weiterführende Informationen").