Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

An diesem Standort ist es vorläufig nicht möglich ein Passfoto aufzunehmen.

Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Ab Mai 2025: Digitale Passbilder für Ausweisdokumente.

Wer ab dem 1. Mai 2025 im Bürgeramt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, benötigt hierfür ein digitales Lichtbild. Die bisherigen Lichtbilder in Papierform können ab diesem Tag, bis auf wenige Ausnahmen, für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel) nicht mehr genutzt werden. Sie können jedoch, sofern sie noch aktuell sind, für die Beantragung sonstiger Ausweisdokumente, wie beispielsweise dem Führerschein, verwendet werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll der Gefahr von gefälschten Lichtbildern, insbesondere durch Morphing, in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden. Morphing bezeichnet eine Technik, bei der das Lichtbild so manipuliert wird, dass mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument bei einem Fotografen erstellt, erhalten Sie den Ausdruck eines QR-Codes, den Sie im Bürgeramt bei der Antragstellung vorlegen müssen. Mit Hilfe dieses Codes wird Ihr Lichtbild aus einer Cloud abgerufen und anschließend sicher und verschlüsselt an die Behörde übermittelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob er diesen Service anbietet.

In den Lichtenberger Bürgerämtern werden voraussichtlich ab Mai Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung stehen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt, daher können sie nicht für andere Zwecke bzw. privat genutzt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten:
In unseren Bürgerämtern ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen.
Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Beantragung eines Ersatzführerscheins nach Verlust oder Diebstahl.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden.
  • Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
    • Bürgeramt: Kein Antragsformular für ein Ersatzführerschein (mit oder ohne) Expressherstellung notwendig.
    • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): Bitte ausgefüllten Antrag für ein Ersatzführerschein mit Expressherstellung zum Termin mitbringen (unter "Formulare")
  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

Gebühren

  • 42,50 Euro: Ersatzführerschein
  • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
  • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.)
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

48 Stunden (zwei Arbeitstage): Expressherstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Ersatzführerschein
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
  • vorläufiger Führerschein
  • Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren (siehe "Weiterführende Informationen").

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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