Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen am Standort Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee
- Alt-Heiligensee 39, 13503 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-5163
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00 Uhr - 12.00 Uhr nur Termine
Hinweis für Terminkunden
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Alt-Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
-
0.3km
Dorfaue Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
-
0.4km
Heiligenseestr./Hennigsdorfer Str.
- 124
- 133
- N22
-
0.7km
Sandhauser Brücke
- 324
- N22
-
0.7km
Wesselburer Weg
- 133
- N22
-
0.8km
Schönbaumer Weg
- 124
-
0.8km
Nieder Neuendorf, Havelpromenade
- X36
-
0.9km
Nieder Neuendorf, Zur Baumschule
- X36
-
1km
Strandbad Heiligensee
- 324
- N22
-
1km
Nieder Neuendorf, Bahnhofstr.
- X36
-
0.2km
Berlin, Alt-Heiligensee
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
- Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
- Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
- Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
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Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Vorlage des Führerscheins
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.