Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Bürgeramt Märkisches Viertel
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Märkisches Viertel
- Wilhelmsruher Damm 142C , 13439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-3888
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Zugang direkt über eine Rampe zum Eingang des Bürgeramtes und über den Haupteingang des Fontanehauses mit Liftbenutzung.
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
- Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S Wilhelmsruh
- S1
- S85
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
S+U Wittenau
- U8
-
S+U Wittenau
-
Bus
-
Königshorster Str.
- 124
- M21
- N8
-
Märkisches Zentrum
- 124
- M21
- N8
- X21
- X33
-
Märkische Zeile
- 120
- 122
- 221
- 222
- N24
-
Königshorster Str.
-
Tram
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Fontane-Haus, Eingang Rechts.Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17". Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Mindestalter 16 1/2 Jahre
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. -
Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. -
Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. -
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
Den Antrag können Sie nur persönlich vor Ort stellen. -
Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre - Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
-
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Formulare
Gebühren
- 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
- 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.