Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
- Grundsätzlich gilt:
Bitte beachten Sie, dass nach der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Zutritt zu den Dienstgebäuden seit 08.12.2021 nur unter Einhaltung der sogenannten 3-G-Regel gestattet ist. Das bedeutet, dass Sie unaufgefordert den Nachweis vorzulegen haben, dass Sie entweder genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt) sind.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.
Ein Fotoautomat ist im Haus 6 vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
- Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
-
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
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Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
-
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Formulare
Gebühren
- 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
- 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S8
- S85
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0.8km
S Greifswalder Str.
- S41
- S8
- S85
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0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
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S Prenzlauer Allee
- S41
- S42
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0.6km
Rietzestr.
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0.7km
S Greifswalder Str.
- S41
- S42
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Erich-Weinert-Str.
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Schieritzstr.
- 156
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S Prenzlauer Allee
- Tram
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0.3km
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
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Winsstr.
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Husemannstr.
- 12
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Fröbelstr.