Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.

  • In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

  • Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm, die Buchstaben L - N werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und die Buchstaben O - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

biometrische Lichtbilder

Seit dem 01.05.2025 werden in allen Behörden in Deutschland ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel) genutzt. Diese können entweder in den Behörden selbst oder bei registrierten Fotografinnen und Fotografen erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind.
Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.

Sollten Sie durch den verzögerten Start der Bildaufnahme in der Behörde bereits Lichtbilder in Papierform aktuell erworben haben, wird bei der Beantragung von Dokumenten auf die Erhebung der Gebühren in Höhe von 6,- Euro in einer Übergangszeit bis zum 18.06.2025 verzichtet. Die zuvor gefertigten Papierfotos sind als Nachweis für die Gebührenbefreiung vorzulegen.

Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.

Eine Übersicht der teilnehmenden Fotograf*innen erhalten Sie "hier":https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Sprechzeit für gehörlose Menschen im Bürgeramt

Für gehörlose Menschen findet erstmals eine terminfreie Sprechzeit im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße 46 statt. Während der gesamten Sprechzeit steht eine Gebärdensprachdolmetscherin zur Verfügung, um gehörlose Bürgerinnen und Bürger Berlins bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen zu unterstützen.

Die Sprechstunden findet von 12.30 bis 14.30 Uhr, an folgenden Terminen statt:

02.07., 03.09., 01.10., 05.11., 03.12.,


Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17". Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.

• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 1/2 Jahre
    Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden.
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
    Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Begleitung
    Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
  • Anforderungen an die Begleitpersonen
    Die begleitende Person
    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“
    Den Antrag können Sie nur persönlich vor Ort stellen.
  • Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
    • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
    • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
    • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.

Gebühren

  • 64,01 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
  • 5,10 Euro zusätzlich pro Begleitperson
In diesen Gebührenangaben sind die Kosten von 5,31 Euro für die erste Begleitperson und den Direktversand des Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten sowie die Ausstellung einer Prüfungsbescheinigung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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