Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17

Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17". Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.

• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 1/2 Jahre
    Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden.
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
    Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Begleitung
    Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
  • Anforderungen an die Begleitpersonen
    Die begleitende Person
    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
    Den Antrag können Sie nur persönlich vor Ort stellen.
  • Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
    • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
    • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
    • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.

Gebühren

  • 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
  • 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
In diesen Gebührenangaben sind die Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

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