Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Rathaus Köpenick
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Rathaus Köpenick
- Alt-Köpenick 23 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-3805
- E-Mail: buergeramt3@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Fahrstuhl Haus B.
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
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Freitag
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07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spindlersfeld
- S47
-
S Köpenick
- S3
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S Spindlersfeld
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Bus
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Rathaus Köpenick
- 27
- 162
- 164
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Schloßplatz Köpenick
- 27
- 162
- 164
- 165
- N62
- N65
- N64
- N69
- N63
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Freiheit
- 162
- 164
- N62
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Köllnischer Platz
- 162
- 164
- N63
- 165
- N65
- N64
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 162
- 165
- N62
- N65
- N69
- N64
- N63
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Glienicker Str.
- N63
- 162
- 164
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 164
- N62
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Landjägerstr.
- 165
- N64
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S Spindlersfeld
- S47
- 165
- N65
- N64
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- N62
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Rathaus Köpenick
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Tram
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Rathaus Köpenick
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Schloßplatz Köpenick
- 27
- 60
- 61
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- 63
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Freiheit
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Köllnischer Platz
- 68
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
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Glienicker Str.
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Bahnhofstr./Lindenstr.
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- 60
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- 60
- 61
- 62
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Vollkropfgraben
- 68
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S Spindlersfeld
- 60
- 61
- 63
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Rathaus Köpenick
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Barrierefreier Zugang zu Haus B über den Rathaushof (Böttcherstraße 4, 12555 Berlin). Nutzen Sie bitte den Aufzug B.Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDas Bürgeramt (Adlershof / Rathaus Köpenick / Schöneweide) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin oder das Bürgertelefon 115 gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
• Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
• An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) "Fahrzeugschein" und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) "Fahrzeugbrief" genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.
Verfahrensablauf:
- Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt. Hinweis: Als Firma oder Behörde können Sie den Online-Antrag nicht stellen.
- Laden Sie alle Unterlagen im Online-Dienst hoch oder legen Sie die Unterlagen im Original vor Ort vor.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort.
- Bei Online-Antragstellung erhalten Sie das neue Dokument per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Das Fahrzeugdokument ist in Verlust geraten
- Wenn das Fahrzeugdokument gestohlen wurde: Anzeige bei der Polizei erforderlich
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Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt: Zuständigkeit ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich. - Bei Vertretung: Vollmacht
- Bei Online-Antragstellung: Das Fahrzeug darf nicht außer Betrieb gesetzt sein, es muss in Berlin zugelassen worden sein und es darf erst ab dem 01.10.2005 Zulassungspapiere erhalten haben
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Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie können den Antrag online stellen, ohne Antragsformular vor Ort im Bürgeramt oder mit ausgefülltem Antragsformular vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. -
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) - Bei Verlust der bisherigen ZB I: eidesstattliche Versicherung
- Bei Diebstahl der bisherigen ZB I: Diebstahlsanzeige der Polizei
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Wenn noch keine ZB II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
- Nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
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Bei Vertretung: Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
(Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
Formulare
Gebühren
12,60 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
- 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
- Bei Online-Antragstellung: Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden - unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins.
Kfz-Zulassungsbehörde
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt (vor 10/2005), ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.