Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Mobiles Bürgeramt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Mobiles Bürgeramt
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287150
- E-Mail: mobilesbuergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
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Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten. -
Donnerstag
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Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 14:30 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten. -
Freitag
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Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 12:00 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 256
- 294
- N56
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
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Oberseestr.
- M5
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Berlin, Freienwalder Str.
- 18
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie sind nicht mehr mobil?Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail
Hausbesuche werden derzeit leider nicht angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen (unbestimmte Zeit). Wenn das Mobile Bürgeramt wieder aktiv Hausbesuche anbietet, werden Sie informiert.
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) "Fahrzeugschein" und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) "Fahrzeugbrief" genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.
Verfahrensablauf:
- Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt. Hinweis: Als Firma oder Behörde können Sie den Online-Antrag nicht stellen.
- Laden Sie alle Unterlagen im Online-Dienst hoch oder legen Sie die Unterlagen im Original vor Ort vor.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort.
- Bei Online-Antragstellung erhalten Sie das neue Dokument per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Das Fahrzeugdokument ist in Verlust geraten
- Wenn das Fahrzeugdokument gestohlen wurde: Anzeige bei der Polizei erforderlich
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Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt: Zuständigkeit ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich. - Bei Vertretung: Vollmacht
- Bei Online-Antragstellung: Das Fahrzeug darf nicht außer Betrieb gesetzt sein, es muss in Berlin zugelassen worden sein und es darf erst ab dem 01.10.2005 Zulassungspapiere erhalten haben
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Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie können den Antrag online stellen, ohne Antragsformular vor Ort im Bürgeramt oder mit ausgefülltem Antragsformular vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. -
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) - Bei Verlust der bisherigen ZB I: eidesstattliche Versicherung
- Bei Diebstahl der bisherigen ZB I: Diebstahlsanzeige der Polizei
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Wenn noch keine ZB II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
- Nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
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Bei Vertretung: Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
(Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
Formulare
Gebühren
12,60 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
- 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
- Bei Online-Antragstellung: Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden - unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins.
Kfz-Zulassungsbehörde
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt (vor 10/2005), ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.