Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Sonnenallee

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Sonnenallee
- Sonnenallee 107, 12045 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 4664 - 508899
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Nahverkehr
- Bus
-
- Erkstr.: 104, M41, 167
- Ubahn
-
- U Rathaus Neukölln: U7
- U-Bahn
-
-
0.5km
U Rathaus Neukölln
- U7
-
0.6km
U Karl-Marx-Str.
- U7
-
0.5km
U Rathaus Neukölln
- Bus
-
-
0km
Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
0.3km
Geygerstr.
- M41
-
0.3km
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- M43
- N7
-
0km
Berlin, Erkstr.
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang Wildenbruchstr. 1Sonstige Hinweise zum Standort
- Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).
- Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.
Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen zuvor lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.
Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen zuvor lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
-
Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. -
Unterlagen im Original
Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
-
eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. - Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht) -
wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
Formulare
Gebühren
- 11,10 Euro: Grundgebühr für die Beantragung bei einem Bürgeramt Berlins zzgl. weiterer Gebühren für die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I
- 11,10 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
- 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: Wenn Sie die Neuausstellung verschiedener verschiedener Dokumente beantragen möchten (zum Beispiel Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I bei Brieftaschenverlust)
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Zulassungsbehörde): Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.