Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie!

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum Raum 39-40, Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 101, 123, 245, M 27
S-Bahn
  • Bellevue
U-Bahn
  • U Turmstraße U9

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

  • Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.

  • Am Standort Rathaus Tiergarten kann nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN bezahlt werden (keine Barzahlung) !

  • Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung des gewünschten Personaldokumentes -Personalausweis und/oder Reisepass- (idealerweise 15 Minuten vorher).
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.

BITTE BEACHTEN SIE: Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.

Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen die zuvor langen und zeitaufwändigen Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Fahrzeugbrief
    Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    wenn das Dokument gestohlen wurde
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
    jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,00 Euro.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Berlin in Anspruch genommen werden.

Chat

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