Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)

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Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      Geschlossen
      bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen oder gar gestohlen worden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen und die Ausstellung eines Ersatzdokuments beantragen.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) "Fahrzeugschein" und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) "Fahrzeugbrief" genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Verfahrensablauf:
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt. Hinweis: Als Firma oder Behörde können Sie den Online-Antrag nicht stellen.
  2. Laden Sie alle Unterlagen im Online-Dienst hoch oder legen Sie die Unterlagen im Original vor Ort vor.
  3. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort.
  4. Bei Online-Antragstellung erhalten Sie das neue Dokument per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeugdokument ist in Verlust geraten
  • Wenn das Fahrzeugdokument gestohlen wurde: Anzeige bei der Polizei erforderlich
  • Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt: Zuständigkeit ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde
    Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bei Online-Antragstellung: Das Fahrzeug darf nicht außer Betrieb gesetzt sein, es muss in Berlin zugelassen worden sein und es darf erst ab dem 01.10.2005 Zulassungspapiere erhalten haben
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
    Sie können den Antrag online stellen, ohne Antragsformular vor Ort im Bürgeramt oder mit ausgefülltem Antragsformular vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Bei Verlust der bisherigen ZB I: eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl der bisherigen ZB I: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Wenn noch keine ZB II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
    Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
    (Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)

Gebühren

12,60 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
  • Bei Online-Antragstellung: Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden - unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins.

Kfz-Zulassungsbehörde
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt (vor 10/2005), ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.