Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Heerstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt in der Heerstraße ist am 23.10.2024 und 13.11.2024 aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Reisepass
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Reisepässe nach Beantragung beim Bürgeramt, ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.

Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.

Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen die zuvor langen und zeitaufwändigen Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Fahrzeugbrief
    Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    wenn das Dokument gestohlen wurde
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
    jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,00 Euro.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Berlin in Anspruch genommen werden.

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