Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Firmenkunden ohne Bezug zum Kfz-Gewerbe und mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an den Sammelschalter. Zulassungsdienste und Händler wenden sich generell dort hin.
Aufgrund von kurzfristig erforderlich gewordenen Baumaßnahmen steht der Parkplatz der Zulassungsbehörde in Berlin-Kreuzberg bis auf Weiteres für den Kundenverkehr nicht zur Verfügung. Der Zutritt zum Gelände ist daher nur über Ausfahrt möglich.
Um Verständnis wird gebeten.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Brieftaschenverlust:
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Seit dem 02.05.2007 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Dieser neue Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen bisher lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Bedingt rollstuhlgeeigneter Zugang zum Dienstgebäude über den Haupteingang Jüterboger Straße möglich.
U-Bahn U Platz der Luftbrücke: U6
U-Bahn U Gneisenaustraße: U7
Bus Jüterboger Straße: 104, 248