Fundsachen abgeben am Standort Mobiles Bürgeramt

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Mobiles Bürgeramt
- Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287150
- E-Mail: mobilesbuergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
Terminanfragen bitte über E-Mail -
Donnerstag
-
Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 14:30 Uhr
Terminanfragen bitte über E-Mail -
Freitag
-
Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 12:00 Uhr
Terminanfragen bitte über E-Mail
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Oberseestr.
- M5
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
0.2km
Oberseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie sind nicht mehr mobil?Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Fundsachen abgeben
In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
- Sie haben eine Sache gefunden
Erforderliche Unterlagen
-
Den Fund melden
Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
- Fundort
- Fundzeit sowie
- die detaillierte Beschreibung der Sache
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
- Bürgerämter
- Polizei Berlin