Feinstaubplakette beantragen
Seit 1. Januar 2008 gilt in Berlin die Umweltzone. Bürgerinnen und Bürger aus Berlin, allen anderen Bundesländern und aus dem Ausland erhalten die Feinstaubplakette in der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin an beiden Standorten während der Geschäftszeiten.
Insbesondere Touristen und anderen Berlin-Besuchern aus dem Ausland ist zu empfehlen, die Plakette ca. 3 Wochen vor dem Berlin-Aufenthalt zu beantragen, um eine pünktliche Zustellung an den Heimatort zu gewährleisten.
Bei kurzfristiger Beantragung schicken wir die Plakette nach Absprache auch an Ihren Bestimmungsort in Berlin (Hotel oder anderer Aufenthalt) oder Sie können Sie in der Zulassungsstelle abholen bzw. abholen lassen.
Insbesondere Touristen und anderen Berlin-Besuchern aus dem Ausland ist zu empfehlen, die Plakette ca. 3 Wochen vor dem Berlin-Aufenthalt zu beantragen, um eine pünktliche Zustellung an den Heimatort zu gewährleisten.
Bei kurzfristiger Beantragung schicken wir die Plakette nach Absprache auch an Ihren Bestimmungsort in Berlin (Hotel oder anderer Aufenthalt) oder Sie können Sie in der Zulassungsstelle abholen bzw. abholen lassen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
-
Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (AusweisApp)
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Feinstaubplakette
Sie können den Antrag online stellen, schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail oder Fax.
- Reichen Sie die Unterlagen als Upload, Anhang oder in Kopie ein.
-
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein / eine Herstellerbescheinigung (in Kopie)
(Bei Zulassungsbescheinigungen, bestehend aus zwei Teilen, den Teil, welcher mitgeführt und auf Verlangen ausgehändigt werden muss.)
Darin müssen die folgenden Informationen ersichtlich sein:
- Datum der ersten Zulassung des Kraftfahrzeugs
- Kraftstoffart (Benzin, Diesel, etc.)
- Fahrzeugart (PKW, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug)
- Zulässiges Gesamtgewicht (bis 2,8 t, größer als 2,8 t bis 3,5 t oder größer als 3,5 t)
Gebühren
- 5,95 Euro (mindestens) je Plakette (inklusive 19 % MwSt.)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
7 bis 14 Tage bis zum Erhalt der Plakette aufgrund unterschiedlicher Postlaufzeiten (vor allem ins Ausland)