Reisepass - Verlust melden am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Vorzugstermine

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Вівторок

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)

      Jeden 2. Dienstag im Monat
      15:00-18:00 Uhr: Gehörlosensprechstunde (ohne Termin); Gebärdensprachdolmetscher ist vor Ort
  • середа

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Четвер

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • п'ятниця

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot

Verkehrsanbindungen

Додаткова інформація щодо місця перебування

Lichtbilder
  • Für die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
  • Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 Euro.
  • Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
  • Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Gehörlosensprechstunde
  • Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung kostenlos die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen und Ihre Anliegen erledigen.
  • Bitte melden Sie sich an der Information.

варіанти оплати

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass - Verlust melden

Sie sind verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl Ihres Passes oder des Passes Ihres Kindes mitzuteilen (Verlustanzeige). Zusätzlich müssen Sie noch eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen.

Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).

Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Передумови

Необхідні документи

  • Identitätsnachweis
    z.B. Personalausweis

збори

keine

Правові основи

Приблизний термін опрацювання

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.