Führungszeugnis beantragen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können das Flüchtlingsbürgeramt für die Erstanmeldung auch ohne Termin besuchen.
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können das Flüchtlingsbürgeramt für die Erstanmeldung auch ohne Termin besuchen.
Nahverkehr
- Bus
-
- 101, 123, 245, M27
- Sbahn
-
- Bellevue
- Ubahn
-
- U Turmstr. U9
- S-Bahn
-
-
1km
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1km
S Beusselstr.
- S41
- S45
- S46
- S42
-
1.1km
S+U Westhafen
- S41
- S45
- S46
- S42
-
1km
S Bellevue
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Turmstr.
- U9
-
0.6km
U Birkenstr.
- U9
-
1km
U Hansaplatz
- U9
-
0.2km
U Turmstr.
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
0.2km
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N40
-
0.2km
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- M27
- 245
- N40
- N9
-
0.1km
Rathaus Tiergarten
- Tram
-
-
1.6km
Lesser-Ury-Weg
- M10
- M5
- M8
-
1.6km
Lüneburger Str.
- M10
- M5
- M8
-
1.9km
Berlin, Virchow-Klinikum
- 50
- M13
-
1.6km
Lesser-Ury-Weg
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Führungszeugnis beantragen
Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
- einfache Führungszeugnisse und
- erweiterte Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Voraussetzungen
-
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin. -
Mindestalter: 14 Jahre
Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. -
Persönliche Antragstellung
Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache -
ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
für ein europäisches Führungszeugnis -
Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- 1. Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- 2. ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- 3. die Software (z.B. die AusweisApp2)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Führungszeugnis
(online, persönlich und schriftlich möglich)
- Online-Abwicklung: Zur Authtifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
- Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
- Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr und fügen Sie Ihrem Antrag den Zahlbeleg bei. Den Betrag finden Sie unter "Gebühren" und die Bankverbindung unter "Weiterführende Informationen".
- Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
-
ggf. Überweisung der Gebühr
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
- Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
- Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
-
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses -
Für ein behördliches Führungszeugnis
- Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
-
Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.
Gebühren
- 13,00 Euro
- In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
- Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung
Weiterführende Informationen
- Kontoverbindungen der Bezirke - Überweisung der Gebühr
- Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Führungszeugnis (FAQ)
- Besonderheiten bei der Verwendung von Führungszeugnissen im Ausland
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.