Führungszeugnis beantragen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. - Vorzugstermine

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließung Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Baumaßnahmen

Ab dem 04.05.2026 ist das Ausbildungsbürgeramt (Schlesische Str. 27 A) in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund von Baumaßnahmen geschlossen.
Bereits beantragte Personaldokumente, wie Personalausweise oder Reisepässe und Fundsachen müssen im Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee 35/37 (U 5 – Samariterstr.) abgeholt werden.

Bürgeramt 3 – Öffnungszeiten:

Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr

 große Karte

Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. - Vorzugstermine
  • Schlesische Straße 27 A 10997 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90298-712999
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      geschlossen
  • Mittwoch

      geschlossen
  • Donnerstag

      geschlossen
  • Freitag

      geschlossen

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 165, 265, N65 - Taborstr.
  • U-Bahn

    • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.

Die Anmeldung befindet sich im Erdgeschoss.

Dienstleistungsbeschreibung

Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
    für ein europäisches Führungszeugnis
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN.
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führungszeugnis
    (online, persönlich und schriftlich möglich)
    • Online-Abwicklung: Zur Authentifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
    • Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache im Bürgeramt Ihrer Wahl (mit oder ohne Termin)
    • Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Das beinhaltet auch die Echtheitsprüfung Ihrer Unterschrift.
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
  • ggf. Überweisung der Gebühr
    Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
    • Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
    • Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
  • Personalausweis oder Reisepass
    bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Für ein behördliches Führungszeugnis
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
    Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Gebühren

  • 13,00 Euro
  • In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Antragstellung ist in allen Berliner Bürgerämtern auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.