Führungszeugnis beantragen am Standort Mobiles Bürgeramt Hermsdorf

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Mobiles Bürgeramt Hermsdorf
- Berliner Str. 105 - 107, 13467 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-5163
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
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9.00 - 12.00 Uhr nur Termine
Nahverkehr
- Bus
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- 220 Waldseeweg 107 Hermsdorfer Damm / Berliner Str. 107
- Sbahn
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- Hermsdorf: S1
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Führungszeugnis beantragen
Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
- einfache Führungszeugnisse und
- erweiterte Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Voraussetzungen
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Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet
Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin. -
Mindestalter: 14 Jahre
Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. -
Persönliche Antragstellung
Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache -
ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
für ein europäisches Führungszeugnis -
Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- 1. Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- 2. ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- 3. die Software (z.B. die AusweisApp2)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Führungszeugnis
(online, persönlich und schriftlich möglich)
- Online-Abwicklung: Zur Authtifizierung ist Ihr Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig (unter "Weiterführende Informationen").
- Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
- Antrag schriftlich stellen: Wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, stellen Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post. Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr und fügen Sie Ihrem Antrag den Zahlbeleg bei. Den Betrag finden Sie unter "Gebühren" und die Bankverbindung unter "Weiterführende Informationen".
- Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
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ggf. Überweisung der Gebühr
Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.
- Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
- Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".
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Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses -
Für ein behördliches Führungszeugnis
- Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
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Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)
Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.
Gebühren
- 13,00 Euro
- In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
- Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung
Weiterführende Informationen
- Kontoverbindungen der Bezirke - Überweisung der Gebühr
- Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Führungszeugnis (FAQ)
- Besonderheiten bei der Verwendung von Führungszeugnissen im Ausland
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.