Kraftfahrzeug - technische Änderung melden в месте Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Время работы

  • Понедельник

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Вторник

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Среда

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Четверг

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Транспорт

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Варианты оплаты

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug - technische Änderung melden

Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Требования

  • Ggf. Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich
    Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.
  • Persönlich vor Ort oder durch Bevollmächtigung
    Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
  • Unterlagen im Original
    Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • Zusätzlich bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)

Гонорары

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,60 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.