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Kraftfahrzeug - technische Änderung melden at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Larger map Contact
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Opening hours
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Tuesday
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Wednesday
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Thursday
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Friday
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Public transportation
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Bus
-
Schalkauer Str.
- M8
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- M8
-
Arendsweg
- M8
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Schalkauer Str.
-
Tram
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 18
- 27
- M17
- M5
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Schalkauer Str.
- 16
- M5
- M6
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
- 16
- M6
-
Arendsweg
- 16
- M5
- M6
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Rhinstr./Gärtnerstr.
- 18
- 27
- M17
- M5
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Rhinstr./Plauener Str.
Additional information
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Payment options
- Barzahlung
- Girocard
Service description
Kraftfahrzeug - technische Änderung melden
Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Prerequisites
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Ggf. Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich
Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter. -
Persönlich vor Ort oder durch Bevollmächtigung
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen. -
Unterlagen im Original
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Documents required
- Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
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Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - Zusätzlich bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
Fees
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,60 EUR.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Legal basis
Notes on responsibility
Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.