Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Mobiles Bürgeramt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund der Personalsituation bietet das Mobile Bürgeramt bis auf Weiteres keine Sprechstunden an allen
Außenstellen an. Bereits beantragte Personaldokumente mit Abholwunsch in einer Außenstelle des Mobilen Bürgeramtes werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin ausgehändigt.
Dafür wird ein Termin zur Abholung benötigt.
Abholtermine: https://service.berlin.de/standort/329586/
Tel.:(030) 115

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Mittwoch

      Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
      Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
      09:00 - 12:00 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
  • Donnerstag

      Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
      09:00 - 14:30 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
  • Freitag

      Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
      09:00 - 12:00 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Sie sind nicht mehr mobil?
Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail

Hausbesuche werden derzeit leider nicht angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen (unbestimmte Zeit). Wenn das Mobile Bürgeramt wieder aktiv Hausbesuche anbietet, werden Sie informiert.
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Sie können Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.

Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
  • Ihre Kfz-Versicherung und
  • die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.

Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht allerdings nicht.

Hinweis: Wird das Fahrzeug mit der Vorlage eines Verwertungsnachweises außer Betrieb gesetzt, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Rahmen der Vorgangsbearbeitung eingezogen und nicht wieder ausgehändigt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Vollständige Unterlagen
    Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
    • Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Für den Online-Antrag: Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein
  • Für den Online-Antrag: Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscode verfügen, falls Fahrzeug verwertet wurde
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
    Online möglich oder persönlich vor Ort
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
    wenn das Fahrzeug verwertet werden soll
  • ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
    bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte
  • beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
    Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.

Gebühren

  • 16,50 Euro (mindestens)
  • 2,70 Euro: bei Online-Beantragung

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

  • Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
  • Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

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