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Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgerbüro Falkenhagener Feld

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus aktuellem Anlass bleibt das Bürgerbüro Falkenhagener Feld bis auf weiteres geschlossen.

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
  • Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.

Abholung von Dokumenten

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.

Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
  • Ihre Kfz-Versicherung und
  • die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.

Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.

Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Vollständige Unterlagen
    Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
    • Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
  • ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
  • beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
  • ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
    Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.

Gebühren

Grundgebühr: 7,50 Euro bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin zzgl. weiterer Gebühren bspw. durch Vorlage eines Verwertungsnachweises

Grundgebühr: 7,50 Euro bei einem Bürgeramt Berlins

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

  • Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
  • Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.