Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen am Standort Bürgeramt Lankwitz

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlungsmöglichkeiten

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
Erläuterung der Symbole

Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu Öffnungszeiten

An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.

Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.


(*) Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Lankwitz bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.


Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person



An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen

Ein Fahrzeug kann außer Betrieb gesetzt (stillgelegt / abgemeldet) werden, wenn Sie es verkaufen möchten oder vorübergehend nicht nutzen. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.

Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist nur für die Wiederzulassung auf den gleichen Halter möglich. Wenn Sie das Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug nutzen möchten, können Sie es nachträglich (erst nach vier Tagen) über das Wunschkennzeichenportal reservieren (siehe "Weiterführende Informationen").
Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.

Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder bei der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die sofortige Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate, jedoch nur im Rahmen der Erledigung der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde vor Ort möglich. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen erst vier Tage nach der Außerbetriebsetzung online reservieren (siehe "Weiterführende Informationen"). Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren. Dies ist sowohl online, beim Bürgeramt als auch bei der Zulassungsbehörde möglich.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht. Getätigte Reservierungen können weder zum Zweck der Reservierung noch hinsichtlich des Namens abgeändert werden – auch nicht durch Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
    Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren.
  • Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit vollständigen Unterlagen
    Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
  • ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
    bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte
  • beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
  • Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt diese als bevollmächtigt.

Gebühren

  • 17,10 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
  • 3,30 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
  • Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

  • Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
  • Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.