Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgeramt Lankwitz

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen!
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin und verzichten Sie auf Begleitpersonen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Zulassunsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Vollständige Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
- Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
- ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
- beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
-
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
Gebühren
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Lankwitz
Erläuterung der Symbole
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.3km
S Lankwitz
- S25
- S26
-
1.3km
S Lankwitz
- Bus
-
-
0km
Eiswaldtstr.
- M82
-
0km
Eiswaldtstr.