Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgeramt Steglitz

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Steglitz
- Schloßstr. 37, 12163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-3370
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Mittwoch
-
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Ab 01.01.2024
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*) -
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.2km
S+U Rathaus Steglitz
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz
- U9
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz
- Bus
-
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 186
- M48
- N9
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.1km
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 304 im 3. OG selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)
Sie können Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht allerdings nicht.
Hinweis: Wird das Fahrzeug mit der Vorlage eines Verwertungsnachweises außer Betrieb gesetzt, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Rahmen der Vorgangsbearbeitung eingezogen und nicht wieder ausgehändigt.
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht allerdings nicht.
Hinweis: Wird das Fahrzeug mit der Vorlage eines Verwertungsnachweises außer Betrieb gesetzt, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Rahmen der Vorgangsbearbeitung eingezogen und nicht wieder ausgehändigt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Vollständige Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
- Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für den Online-Antrag: Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein
- Für den Online-Antrag: Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
- Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
- Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscode verfügen, falls Fahrzeug verwertet wurde
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Online möglich oder persönlich vor Ort - Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
-
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
wenn das Fahrzeug verwertet werden soll -
ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
-
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
Gebühren
- 16,50 Euro (mindestens)
- 2,70 Euro: bei Online-Beantragung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.